Vor der Bestellung
Rechtslage in der Schweiz und Grenzen des Produkts
Kein gesetzliches Rückgaberecht bei diesem Betrag. Das Schweizer Recht kennt kein allgemeines Widerrufsrecht für Käufe im Fernabsatz. Die Sonderregeln für Haustür- und Telefongeschäfte stehen in Art. 40a ff. OR, gelten aber nach Art. 40a Abs. 1 lit. b OR nur, wenn die Leistung des Kunden 100 Franken übersteigt. Bei 49 CHF ist das nicht der Fall. Hinzu kommt Art. 40c lit. a OR: kein Widerrufsrecht, wenn der Kunde die Vertragsverhandlungen ausdrücklich gewünscht hat — und genau das tun Sie, wenn Sie um einen Rückruf bitten. Ob der Händler freiwillig eine Rücknahme anbietet, sagt er Ihnen im Bestätigungsanruf; eine gesetzliche Pflicht dazu besteht hier nicht.
Was dieses Produkt nicht leistet. Glucadin ist ein Nahrungsergänzungsmittel und kein Arzneimittel. Es heilt weder Diabetes noch eine andere Erkrankung und ersetzt keine Therapie. Die Angabe zum Blutzuckerspiegel gilt dem Chrom als Inhaltsstoff und spricht von einem normalen Spiegel, nicht von dessen Senkung.
Eine laufende Diabetesbehandlung ist kein Nebenthema. Wer Medikamente dagegen einnimmt, klärt die zusätzliche Zufuhr von Chrom vorher in der Sprechstunde ab und lässt die Therapie unverändert, solange nichts anderes besprochen ist.
Rechnen Sie zusammen, was Sie ohnehin schon nehmen. Eine Kapsel deckt den Bezugswert für Chrom vollständig und jenen für Zink zur Hälfte ab. Bezugswerte gelten für den ganzen Tag und für alle Quellen gemeinsam, nicht je Produkt.
Ausgeschlossen sind: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sowie alle, die auf einen der Bestandteile überempfindlich reagieren. Die Hülle ist aus Gelatine. Wer schwanger ist, stillt, Medikamente nimmt oder in Behandlung steht, klärt die Anwendung vorher ärztlich ab. Die Tagesportion bleibt bei einer Kapsel.